+++ Beratungsdienstleistung für Reisende +++

Sollten Sie für Geschäftsreisen eine Quarantänebefreiung (isolation exemption certificate auf Eng., "IEC") benötigen, bietet die AHK Korea die komplette Übernahme der Antragstellung als Servicedienstleistung an. Diese beinhaltet das komplette Handling der Dokumente, Follow-Up mit den Behörden sowie die Erledigung sämtlicher anfallender administrativer Arbeiten gemäß den aktuellen, sich ständig wechselnden COVID-19 Ein- und Ausreiseanforderungen.
Diese Dienstleistung eignet sich für Einzel- und Gruppenreisende, wie z.B. bei der temporären Entsendung von Technikern, Fachkräften und Managern nach Korea. Aus der Erbringung der Dienstleistung folgt eine signifikante Zeit- und Aufwandersparnis, jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche IEC-Ausstellung.

Informationen für Geschäftsreisende von Deutschland nach Korea

Merkblatt: Geschäftsreisen nach Südkorea (Stand 29. September)

Informationen für langfristig Aufenthaltsberechtigte von Korea ins Ausland