Qualifikation


Mit der bestandenen Ausbilderprüfung erbringt man einen Qualifikationsnachweis. Dieser Nachweis, die Ausbildereignung, weist die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach. Zusätzlich muss eigenständig belegt werden, dass Sie die fachlichen und persönlichen Kompetenzen besitzen, um Fachkräftenachwuchs auszubilden. Wobei bei der persönlichen Eignung in der Regel der Arbeitgeber als Bürge ausreicht.


Bei der Ausbildung zum Ausbilder geht es daher nicht nur darum, Sie auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten, die in Korea den deutschen Standards 1:1 entspricht. Ihre Aufgaben als Ausbilder/-in fangen schließlich erst nach der Prüfung an. Nämlich dann, wenn es darum geht, geeignete Bewerber auszuwählen und die Ausbildung zu organisieren. Der Lehrgang Ausbildung der Ausbilder bei der AHK Korea bereitet Sie deshalb vor allem auf Ihren Alltag als Ausbilder/-in vor; auf die Aufgaben, mit denen Sie es tatsächlich zu tun haben werden.


Dabei geht es um die folgenden vier Handlungsfelder:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen I und II
  • Ausbildung abschließen: Prüfungen planen und durchführen sowie Zeugnisse ausstellen

 

Nach dem erfolgreichen Abschluß, werden Sie von DIHK und AHK Korea anerkannt, dass sie persönlich sowie berufs- und arbeitspädagogisch geeignet und qualifiziert sind.